Sonntag, 15. Juli 2012

Licht in die Causa Ferrariwiesendeponie!



"©Land Tirol, tiris" / Quellhinweis www.tirol.gv.at/tiris  

















Betroffen von der Aushubdeponie auf der Ferrariwiese wären laut Antrag und Verhandlungsausschreibung die Parzellen Nr. 1232, 1240/2, 1247, 1248, 1249/1, 1249/2, 1249/3, 1249/6,1249/7, 1250, 1251/1, 1742/3, 1780/1 und 2008, alle KG 81136 Wilten. Das entspricht eigentlich der gesamten Wiese von der Brennerstraße herunter bis zum Ferrarihof.
Ich frage mich ja nun wirklich, weshalb die Bevölkerung erst durch die Medien knapp vor der ersten Verhandlung von der Deponie erfahren durfte. Selbst einige Anrainer haben erst in der Zeitung davon gelesen. Und was machte die Stadt Innsbruck?
Die Stadtregierung traf am 03.Juli 2012, also satte 2 Tage (!!!) vor Verhandlungsbeginn in einer eilig einberufenen Stadtsenatsitzung zusammen und deponierte ihr "Nein" zur Deponie.
Warum nicht früher? Die Bürgermeisterin und ihre Stadträte mußten doch eher davon gewußt haben, denn der Antrag auf Genehmigung der Deponie stammt aus dem Jahr 2010. Hinzu kommt, daß die Stadt Innsbruck Nutzungsrechte auf den betreffenden Parzellen innehat, z.B. zum Bau von Strommasten und zur Nutzung für Wintersportarten. Das heißt eigentlich: jede/r darf dort eigentlich nach Lust und Laune Wintersport ausüben.
Auszug aus dem Grundbuch vom 09.07.2012:

3 a 935/1906 Realrecht der Zauneinhaltung auf gst 1251/2 in EZ 807 für Gst
1251/2
5 a 1718/1973 Sicherheitszone Flughafen Innsbruck hins Gst 1239 1240/1
Seite 1 von 3
1240/2 1241 1242 1244 1245 1247 1248 1249/1 1249/2 1249/3 1249/6
1249/7 1249/9 1250 1251/1 1443 1780/1 1781 1783
 ...
1 a 5637/1960

DIENSTBARKEIT

a) der Nichtverbauung

b) der Duldung der Ausübung des Wintersportes

c) der Duldung der Aufstellung der Beleuchtungsanlagen

auf Gst 1241 1240/1 1244 1245 1247 1248 1249/1 1250 1251/1

1781 1783 für Stadt Innsbruck

2 a 7928/1970

DIENSTBARKEIT der Hochapannungsleitung gem Abs I

Dienstbarkeitsvertrag 1970-10-09 auf Gst 1240/1 1240/2

1245 1251/1 für Tiroler Wasserkraftwerke AG

...
6 a 1572/1991

DIENSTBARKEIT der Kabellegung auf Gst 1249/3, 1249/6,

1251/1, 1780/1 gem P.1 Vertrag 1990-12-13 zugunsten

Stadtgemeinde Innsbruck

7 a 5435/1991

DIENSTBARKEIT der Kabellegung auf Gst 1245 und 1783 1240/1

gem.Pkt.1 Vertrag 1991-03-06 für Stadtgemeinde Innsbruck

...
DIENSTBARKEIT der Errichtung einer Kabeltrasse für E-Kabel

gem Pkt 1 des Vertrages auf Gst 1783 1240/1 für

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG

Was meint die "Dienstbarkeit der Nichtverbauung" für die Stadt Innsbruck denn nun konkret?
Dienstbarkeiten oder Servituten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Darin liegt der Unterschied zur Reallast, wo etwas aktiv gemacht werden muss. Dienstbarkeiten sind beispielsweise das Recht einen Weg zu benutzen oder das Fruchtgenussrecht.

Wenn ich das nun richtig interpretiere, dann kann das Land die Deponie eigentlich nicht genehmigen, solange die Stadt nicht auf ihr Nutzungsrecht verzichtet. Wieso soll nun weiter verhandelt werden? Legt man denn etwa Wert darauf, daß täglich zig (laut den Kies-und Splittwerken mit Aushub von Innsbrucks Baustellen beladenen) Lastwägen über die Grassmair-Kreuzung hinauf zur Deponie poltern? Oder handelt es sich bei dem "Bodenaushub" etwa doch um Ausbruch vom Brennerbasistunnel - möchte man uns hier für dumm verkaufen?

Die Piraten Partei Tirol fordert die Zuständigen von Land Tirol und Stadt Innsbruck auf, die Öffentlichkeit endlich ordnungsgemäß zu informieren! Die Innsbrucker Bürger haben ein Recht auf Dienstbarkeit auf der Ferrariwiese - es steht ihnen Aufklärung zu, weshalb die Verhandlungen nicht schon längst mit einem Nein zur Deponie abgeschlossen wurden! Verhandlungen über eine Aushubdeponie, die hinter verschlossener Türe stattfinden, sind zudem höchst mißtrauenserweckend und intransparent.

Autorin: Irene Labner




4 Kommentare:

  1. Da wollte man wohl einfach nur schnell drüberfahren, in der Hoffnung, dass die BürgerInnen wieder mal nicht aufmucken. Seit 2010 und jetzt mal schnell beschließen, das war wohl der Plan. Eine riesen Sauerei und die Frage "qui bono" ist auch wieder zu stellen.

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  2. . . . nichtverbauen heißt, keine Bauwerke zu errichten - eine Deponie ist aber kein Bauwerk, das sind aber Details. Daß sich die Stadtregierung zu spät damit beschäftigte ist offensichtich, obwohl die Verhandlungsausschreibung lange auf der Amtstafel war. Sollte ein Anrainer (mit Parteienrechten allerdings) tatsächlich nicht eingeladen worden sein (... aus der Zeitung erfahren ...), könnte er das Verfahren noch beeinspruchen. Auch könnte er seine Parteienrechte an eine Vertretung (z.B. von piratischer Provenienz)abgeben - auf jeden Fall zuerst das AWG Abfallwirtschaftsgesetz konsultieren wegen der Parteienrechte, hallo, Hr. Dr. Stemmesder, da wären wir bei Dir . . .

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  3. Bitte unterzeichnet auch die Petition zur Rettung der Ferrariwiese!
    http://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-ferrariwiese-innsbruck

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  4. Inzwischen haben wir einen offenen Brief an die Bürgermeisterin und den Landeshauptmann geschrieben: http://piratenparteitirol.blogspot.co.at/2012/07/presseabteilung-der-piraten-partei.html

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