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Sonntag, 22. Februar 2015

Offener Brief an Innenministerin Mikl-Leitner betreffend die Einsatzkosten im Zuge der Bilderbergtagung in Tirol


Piraten Partei Tirol
Scheuchenstuelgasse 11, 6020 Innsbruck
Fax: 01 34242 901012
www: piratenpartei-tirol.org
E-Mail: koordination@piratenpartei-tirol.org



Mag. Irene Labner
Koordination der Piraten Partei Tirol
Scheuchenstuelgasse 11
6020 Innsbruck

An das
Bundesministerium für Inneres
z.H. Frau Innenministerin Mag. Mikl-Leitner
Herrengasse 7
1014 Wien

Betreff: Bilderbergtagung Tirol 2015 – ein Einsatz zulasten der Steuerzahler widerspricht dem Sicherheitspolizeigesetz und dem Tiroler Veranstaltungsgesetz

Sehr geehrte Frau Innenministerin!

Aus einem Pressegespräch vom 15.Jänner 2015 geht hervor, dass während des G7-Gipfels in Elmau (Bayern) und der Bilderbergtagung in Telfs/Buchen (Tirol) umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen in Planung stehen.
Sie werden in einer Aussendung auf der Seite des Innenministeriums zitiert: „"Die Aufgabe der Polizei beim G7-Gipfel und bei der Bilderberg-Konferenz ist der Schutz der Staatsgäste, hochrangiger Persönlichkeiten und der Bevölkerung", ergänzte die Innenministerin.1
Dies mutet angesichts der Tatsache, dass alle SpitzenpolitikerInnen Österreichs bislang auf parlamentarische Anfragen stets geantwortet haben, dass ihre Teilnahme am Bilderbergtreffen rein privater Natur sei, widersprüchlich an.. Die Bilderbergtagung wird auch vom Organisationskomitee stets als Treffen rein privater Natur beschrieben.
Die Tiroler Tageszeitung zitiert: „Die Kosten für den Einsatz trägt der Staat. Ein Kostenersatz sei nur bei Veranstaltungen vorgesehen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, heißt es im Innenministerium.“2
Dies stimmt schlichtweg nicht.

Für die Piraten Partei Tirol und andere Kritiker der Bilderbergtagung in Tirol ist dies daher der falsche Ansatz, denn in diesen konkreten Falle widerspricht die gänzliche Belastung des Steuerzahlers mit den Einsatzkosten eindeutig dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz, dessen §5a explizit besagt:

§5a. (1) Für besondere Überwachungsdienste durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die auf Grund der Verwaltungsvorschriften für Vorhaben mit Bescheid angeordnet oder bewilligt werden, sind Überwachungsgebühren einzuheben, wenn es sich um die Überwachung von Vorhaben handelt, die - wenn auch nur mittelbar - Erwerbsinteressen dienen, oder um Vorhaben, für die die Zuseher oder Besucher ein Entgelt zu entrichten haben oder die nicht jedermann zur Teilnahme offenstehen. 3

Abgesehen davon, dass es reichlich fragwürdig ist, ob die Bilderbergtagung ohne irgendwelche Erwerbsinteressen abgehalten wird, so sind in jedem Fall Überwachungs- bzw. Einsatzgebühren vom Veranstalter einzuheben, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die nicht jedermann zur Teilnahme offensteht.
Nun: Ich gehe davon aus, dass ich nicht zur Bilderbergtagung eingelassen würde. Ebenso nehme ich an, dass 8,5 Millionen weitere Österreicher und Österreicherinnen ebenfalls von der Teilnahme an der Bilderbergkonferenz ausgeschlossen sind.
Daher fordern wir Sie auf, dass Sie die im Zuge der Bilderbergtagung anfallenden Einsatz- und Überwachungskosten, ja sogar selbst die dafür nötigen Vorarbeiten, dem Organisationskommitee der Bilderbergtagungen, hier in Österreich vertreten durch Herrn Rudolf Scholten, in Rechnung stellen!

Möglicherweise argumentiert das Bundesinnenministerium aber auch so, dass §22(1) zum Einsatz gelangt, der Menschen, die tatsächlich hilflos sind und sich deshalb nicht selbst ausreichend vor gefährlichen Angriffen zu schützen vermögen Unterstützung stellt.
Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz §18 4 muss ein Veranstalter bei Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial allerdings selbst für bestimmte Maßnahmen Sorge tragen, u.a. heißt es
(2) Die Behörde hat zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes einer Veranstaltung mit Bescheid die Einrichtung eines nach den berufsrechtlichen Vorschriften hierzu befugten Ordnerdienstes vorzuschreiben, wenn …
c) die Art der Veranstaltung eine erhebliche Gefährdung der Besucher erwarten lässt.
Es stellt sich daher die Frage, weshalb die Veranstalter der Bilderbergtagung nicht selbst ausreichend Sicherheitspersonal für ihre Tagung beauftragen.
Im übrigen ist eine Veranstaltung umgehend einzustellen und abzubrechen, wenn ein Veranstalter nicht das nötige Sicherheitspersonal zur Gewährung der Sicherheit seiner Gäste gestellt hat.
§26 des Tiroler Veranstaltungsgesetz:
(1)Die Überwachungsbehörde (§ 25 Abs. 2) hat die Veranstaltung sofort einzustellen, wenn...
3. ein nach § 8 Abs. 4 oder § 18 Abs. 2 vorgeschriebener Ordnerdienst nicht eingerichtet ist oder dieser seinen Aufgaben nicht ausreichend nachkommt,

Die Piraten Partei Tirol fordert daher, dass die Veranstalter der Bilderbergtagung zuallererst selbst für adäquaten Schutz ihrer Privatveranstaltung zu sorgen haben. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, so ist die Veranstaltung entweder abzusagen, oder es sind zumindest die Einsatzkosten, die dann für einen Einsatz der Exekutive anfallen, dem Veranstalter in Rechnung zu stellen!

Auf der Bilderbergtagung treffen sich bekanntlich keine armen Menschen, sondern die Eliten aus Wirtschaft, Medienwesen und Politik. Wir gehen daher davon aus, dass die Veranstalter sich die Kosten für den Sicherheitsaufwand selbst leisten können.
Andernfalls ist die Veranstaltung gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz zu untersagen.
Es ist abzuwägen, ob eine Absage dieser Veranstaltung letztlich im Hinblick auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gewährleistung uneingeschränkter Verkehrswege nicht überhaupt die bessere Alternative wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Irene Labner


Innsbruck, am 22.02.2015


Freitag, 5. Dezember 2014

Bilderbergproteste 2015 - eine überparteiliche Plattform präsentiert sich

"Bilderbergproteste 2015" - unter diesem Schlagwort organisiert sich derzeit gerade eine überparteiliche Protestplattform, an der sich auch die Tiroler Piraten nebst vielen anderen Aktivisten beteiligen.
Zitat:
"Wir möchten die Bevölkerung über die Bilderbergtagungen, insbesondere jene in Telfs/Buchen 2015, informieren.
Wir sind nicht einverstanden damit, dass wir Steuerzahler Sicherheitskosten in Millionenhöhe aufgrund dieser vermeintlich "privaten" Veranstaltung tragen müssen.
Wir fordern mehr Transparenz von den Verantwortlichen.
Wir fordern den Gesetzgeber auf endlich klar festzuhalten, wie und ab welchem kostenmäßigen Rahmen sich eine illegale Geschenkannahme, z.B. durch Politiker, definiert."
Die überparteiliche Bilderberg-Protestplattform  präsentiert sich künftig in ihrem Infoblog unter http://bilderbergprotest2015.jimdo.com/

Sonntag, 16. November 2014

Bilderberg 2015...wer trägt die Unterbringungskosten?

Die Tagung der Bilderberggruppe wird der Öffentlichkeit immer als Privatveranstaltung verkauft.
Man trifft sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Einhaltung der Chatham-Haus-Regeln im 5-Sterne-Hotel, um dort Anliegen von aktueller weltpolitischer und weltwirtschaftlicher Brisanz zu erörtern.
Die Bürger erfahren hinterher maximal eine grobe Auflistung an Themenbereichen, nicht jedoch Details zu den konkreten Diskussionsinhalten.
Es wird Zeit einmal zu analysieren, wer die Kosten für die Bilderbergeinladungen unserer Politiker bezahlt und, ob eine Einladung in ein Luxushotel als illegale Geschenkannahme zu bewerten ist oder nicht!

Der Ex-CDU-Abgeordnete Eckard von Klaeden beantwortet auf abgeordnetenwatch.de Fragen zu  seiner Bilderbergteilnahme und notiert unter anderem:
"..Die mir entstandenen Kosten wurden vom Deutschen Bundestag übernommen..."
Dies steht im Kontrast zu den Aussagen von Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin, der immer darauf pocht, seine entstandenen Kosten selbst getragen zu haben.

http://www.soho.or.at/glbt/bilder/2008/09/wahl_08_faymann_innen_6_coe_big.jpg
Österreichs Bundeskanzler Faymann kontert die Anfragen seitens der FPÖ bezüglich seines Besuches der Bilderbergtagung in Griechenland 2009 folgendermassen:

"..Es hat mich kein Mitarbeiter des Kabinetts begleitet, sondern ich war wie stets entsprechend den Sicherheitsvorkehrungen von Sicherheitsbeamten begleitet. Diese haben am Treffen selbst nicht teilgenommen.." (Wer bezahlt die Sicherheitsbeamten?)
"Meine Reisekosten wurden nicht aus dem Budget des Bundeskanzleramtes getragen..."
(Und wer bezahlte Kost und Logis?)

Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hingegen konstatierte auf die Nachfrage bezüglich der angefallenen Kosten, daß der Flug 762,28 Euro gekostet habe und dies vom Bundeskanzleramt getragen wurde.

Im kommenden Juni findet die Bilderbergkonferenz im Interalpen-Hotel in Telfs/Buchen statt.
Von Anfang Mai bis Ende Juli kosten einfache Einzelzimmer ab 207 Euro/Nacht, eine Suite zwischen 680 und 1200 Euro pro Übernachtung. Die Bilderbergkonferenz dauert drei Tage (also mindestens 2 Übernachtungen).
Wenn es nun so ist, daß teilnehmende Politiker sich zwar die An- und Abreise in einigen Fällen selbst bezahlen, so bleibt dennoch die Frage, ob die Zimmer inklusive der Tagungseinladung auf Kosten der Bilderberggruppe verrechnet werden. Keiner der bislang befragten Politiker erwähnte, daß er sich die Tagungsteilnahme, sowie die Unterbringung und Verpflegung selbst bezahlt hat. Haben wir es hier mit Geschenkannahme zu tun?

Mit dem neuen Anti-Korruptions-Gesetz wurde Anfang 2008 in Österreich jede Geschenkannahme durch Beamte verboten; dies sollte "Anfüttern" unmöglich machen. Nach Protesten der Wirtschaft und von Veranstaltern von Kulturereignissen (wie etwa der Salzburger Festspiele) wurde die Regelung jedoch im Jahr 2009 wieder gelockert, was insbesondere im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre und dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen als Rückschritt kritisiert wurde. (vgl. wikipedia)
Das Wirtschaftsblatt notiert dazu. "Klarheit versuchte Bernhard Weratschnig von der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption zu vermitteln. Die Verwirrung rund um das Antikorruptionsgesetz sei den zahlreichen Änderungen des Gesetzes geschuldet. 2008,2009 und 2012 wurde es angepasst. Immerhin: "Grundsätzlich sind Geschenke, die einen Wert von unter 100 € aufweisen, unbedenklich.""
Und wie ist das überhaupt im Fall der Bilderbergtagung - dürfen Politiker Geschenke und Einladungen annehmen, wenn sie einfach nur behaupten, sie würden das als Privatperson und nicht als Funktionsträger tun? Irgendwie erinnert das an die Causa rund um die Jagdeinladungen von Mensdorff-Pouilly...
Wie erkennt man Anfütterung, illegale Geschenkannahme und Korruption? Darüber ist sich Österreich trotz der vielen bekannt gewordenen Korruptionsaffären immer noch nicht komplett einig.

Auf der offiziellen Seite der Bilderberggruppe heißt es:
"The expenses of maintaining the small secretariat of the Bilderberg meetings are covered wholly by private subscription. The hospitality costs of the annual meeting are the responsibility of the Steering Committee member(s) of the host country."
Die Kosten für die Gästebetreuung sind also in der Zuständigkeit der Mitglieder des Organisationskommittees des jeweiligen Gastlandes.

(http://i1.ytimg.com/vi/MrPI8_ba8Yk/maxresdefault.jpg)
In Österreich wäre also dementsprechend Rudolf Scholten, Vorstandsmitglied der österreichischen Kontrollbank, für die Begleichung der Tagungskosten zuständig. Wie packt er das wohl an? Für die Tagungskosten und privates Sicherheitspersonal werden sich vielleicht Sponsoren aus Wirtschaft und Bankwesen finden, den großen Rest aber, nämlich die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen durch die Exekutive, die trägt der Steuerzahler...aber das ist eine andere Geschichte.


Autorin: Irene L.