Sonntag, 22. Februar 2015

Offener Brief an Innenministerin Mikl-Leitner betreffend die Einsatzkosten im Zuge der Bilderbergtagung in Tirol


Piraten Partei Tirol
Scheuchenstuelgasse 11, 6020 Innsbruck
Fax: 01 34242 901012
www: piratenpartei-tirol.org
E-Mail: koordination@piratenpartei-tirol.org



Mag. Irene Labner
Koordination der Piraten Partei Tirol
Scheuchenstuelgasse 11
6020 Innsbruck

An das
Bundesministerium für Inneres
z.H. Frau Innenministerin Mag. Mikl-Leitner
Herrengasse 7
1014 Wien

Betreff: Bilderbergtagung Tirol 2015 – ein Einsatz zulasten der Steuerzahler widerspricht dem Sicherheitspolizeigesetz und dem Tiroler Veranstaltungsgesetz

Sehr geehrte Frau Innenministerin!

Aus einem Pressegespräch vom 15.Jänner 2015 geht hervor, dass während des G7-Gipfels in Elmau (Bayern) und der Bilderbergtagung in Telfs/Buchen (Tirol) umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen in Planung stehen.
Sie werden in einer Aussendung auf der Seite des Innenministeriums zitiert: „"Die Aufgabe der Polizei beim G7-Gipfel und bei der Bilderberg-Konferenz ist der Schutz der Staatsgäste, hochrangiger Persönlichkeiten und der Bevölkerung", ergänzte die Innenministerin.1
Dies mutet angesichts der Tatsache, dass alle SpitzenpolitikerInnen Österreichs bislang auf parlamentarische Anfragen stets geantwortet haben, dass ihre Teilnahme am Bilderbergtreffen rein privater Natur sei, widersprüchlich an.. Die Bilderbergtagung wird auch vom Organisationskomitee stets als Treffen rein privater Natur beschrieben.
Die Tiroler Tageszeitung zitiert: „Die Kosten für den Einsatz trägt der Staat. Ein Kostenersatz sei nur bei Veranstaltungen vorgesehen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, heißt es im Innenministerium.“2
Dies stimmt schlichtweg nicht.

Für die Piraten Partei Tirol und andere Kritiker der Bilderbergtagung in Tirol ist dies daher der falsche Ansatz, denn in diesen konkreten Falle widerspricht die gänzliche Belastung des Steuerzahlers mit den Einsatzkosten eindeutig dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz, dessen §5a explizit besagt:

§5a. (1) Für besondere Überwachungsdienste durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die auf Grund der Verwaltungsvorschriften für Vorhaben mit Bescheid angeordnet oder bewilligt werden, sind Überwachungsgebühren einzuheben, wenn es sich um die Überwachung von Vorhaben handelt, die - wenn auch nur mittelbar - Erwerbsinteressen dienen, oder um Vorhaben, für die die Zuseher oder Besucher ein Entgelt zu entrichten haben oder die nicht jedermann zur Teilnahme offenstehen. 3

Abgesehen davon, dass es reichlich fragwürdig ist, ob die Bilderbergtagung ohne irgendwelche Erwerbsinteressen abgehalten wird, so sind in jedem Fall Überwachungs- bzw. Einsatzgebühren vom Veranstalter einzuheben, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die nicht jedermann zur Teilnahme offensteht.
Nun: Ich gehe davon aus, dass ich nicht zur Bilderbergtagung eingelassen würde. Ebenso nehme ich an, dass 8,5 Millionen weitere Österreicher und Österreicherinnen ebenfalls von der Teilnahme an der Bilderbergkonferenz ausgeschlossen sind.
Daher fordern wir Sie auf, dass Sie die im Zuge der Bilderbergtagung anfallenden Einsatz- und Überwachungskosten, ja sogar selbst die dafür nötigen Vorarbeiten, dem Organisationskommitee der Bilderbergtagungen, hier in Österreich vertreten durch Herrn Rudolf Scholten, in Rechnung stellen!

Möglicherweise argumentiert das Bundesinnenministerium aber auch so, dass §22(1) zum Einsatz gelangt, der Menschen, die tatsächlich hilflos sind und sich deshalb nicht selbst ausreichend vor gefährlichen Angriffen zu schützen vermögen Unterstützung stellt.
Gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz §18 4 muss ein Veranstalter bei Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial allerdings selbst für bestimmte Maßnahmen Sorge tragen, u.a. heißt es
(2) Die Behörde hat zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes einer Veranstaltung mit Bescheid die Einrichtung eines nach den berufsrechtlichen Vorschriften hierzu befugten Ordnerdienstes vorzuschreiben, wenn …
c) die Art der Veranstaltung eine erhebliche Gefährdung der Besucher erwarten lässt.
Es stellt sich daher die Frage, weshalb die Veranstalter der Bilderbergtagung nicht selbst ausreichend Sicherheitspersonal für ihre Tagung beauftragen.
Im übrigen ist eine Veranstaltung umgehend einzustellen und abzubrechen, wenn ein Veranstalter nicht das nötige Sicherheitspersonal zur Gewährung der Sicherheit seiner Gäste gestellt hat.
§26 des Tiroler Veranstaltungsgesetz:
(1)Die Überwachungsbehörde (§ 25 Abs. 2) hat die Veranstaltung sofort einzustellen, wenn...
3. ein nach § 8 Abs. 4 oder § 18 Abs. 2 vorgeschriebener Ordnerdienst nicht eingerichtet ist oder dieser seinen Aufgaben nicht ausreichend nachkommt,

Die Piraten Partei Tirol fordert daher, dass die Veranstalter der Bilderbergtagung zuallererst selbst für adäquaten Schutz ihrer Privatveranstaltung zu sorgen haben. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, so ist die Veranstaltung entweder abzusagen, oder es sind zumindest die Einsatzkosten, die dann für einen Einsatz der Exekutive anfallen, dem Veranstalter in Rechnung zu stellen!

Auf der Bilderbergtagung treffen sich bekanntlich keine armen Menschen, sondern die Eliten aus Wirtschaft, Medienwesen und Politik. Wir gehen daher davon aus, dass die Veranstalter sich die Kosten für den Sicherheitsaufwand selbst leisten können.
Andernfalls ist die Veranstaltung gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz zu untersagen.
Es ist abzuwägen, ob eine Absage dieser Veranstaltung letztlich im Hinblick auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gewährleistung uneingeschränkter Verkehrswege nicht überhaupt die bessere Alternative wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Irene Labner


Innsbruck, am 22.02.2015


4 Kommentare:

  1. Wunderbar. Vielen Dank für Ihre Mühe. Ich werde es verbreiten und bin gespannt (eigentlich weniger) ob und wie dieser Fall in den Medien behandelt werden wird.

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  2. Danke - wir werden auf jeden Fall weiter berichten, falls es eine Sttellungnahme aus dem Innenministerium gibt.

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  3. Auf der anderen Seite kann es sich Österreich nicht leisten, keinen Schutz zur Verfügung zu stellen. Egal ob Österreich keinen Schutz anbietet oder den Bilderbergern gar verbieten würde, sich dort zu versammeln, Österreich würde was die Reputation und die Wirtschaft betrifft, sicher eines auf den Deckel bekommen und damit auch unsere Volksvertreter an Macht einbüßen.

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  4. Sollten die Kosten für die Republik Österreich nicht erstattet werden, dann gibt es dafür nur zwei Gründe. Der erste ist, dass sich HARTZ IV bereits in den Kernbereich der Bilderberger durchgefressen hat oder der zweite ist der, dass wir von "Wanderheuschrecken mit goldenen Flügeln" heimgesucht wurden.

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