Da der Schwerpunkt künftig auf der Verjüngung des Waldes liegt, soll der Bestand des Rotwildes um ein Drittel auf 20.000 Stück reduziert werden.
Das wären etwa 10.000 Stück...muss man das eigentlich extra ins Jagdgesetz reinschreiben? Immerhin waren es im Jagdjahr 2013/14 ja auch bereits 9585 Stück Rotwild, die geschossen wurden. Irgendwie hat man den Eindruck, die Jägerschaft hatte das bisher auch bereits ganz gut im Blick.
Die Fütterung des Rotwildes, aber auch der Gämsen und Steinböcke ist künftig erst ab Mitte November erlaubt. Angesichts der Wetterkapriolen der letzten Jahre, da bin ich gespannt, wie das Wild dann frühere Wintereinbrüche an höhergelegenen Standorten wegstecken wird.
Anstelle der auslegungsanfälligen derzeitigen winterlichen "Notzeiten"-Fütterungsregelung sollen die Fütterungszeiten kalendarisch klar definiert werden (Rotwild und Muffelwild frühestens ab 16. November, Rehwild frühestens ab 1. Oktober; beide längstens jeweils bis 15. Mai des folgenden Jahres). Außergewöhnliche Ereignisse, die die natürliche Äsung verhindern oder beeinträchtigen (wie insbesondere vorzeitige schneereiche Wintereinbrüche oder Naturkatastrophen), oder zum Zwecke der Wildlenkung, verpflichten die Jagdbehörden zur vorzeitigen Fütterungsfreigabe mittels Verordnung. Zitat BauernzeitungIch frage mich, ob die Wildheger eigentlich bisher nicht wußten, wann es gut und richtig ist das Wild zu füttern und wann nicht...wieso muß man das nun zu Tode reglementieren? Braucht man wirklich diese exakten Stichtage? Oder macht sich hier der grüne Erziehungsbleistift bemerkbar?
Es ist ja bereits ab Oktober erlaubt das Rehwild zu füttern, nicht aber das Rotwild...macht sich ein Wildheger nun eigentlich strafbar, wenn dann der Hirsch zur Futterstelle kommt statt den Rehen?
Ebenfalls neu ist, daß unter Mitwirkung der Grünen nun auch die ganzjährige Schonung der Rabenvögel aufgehoben wird. Künftig dürfen also in Tirol auch Rabenkrähen abgeschossen werden. Im Gegenzug bedingen sich die Grünen aus, daß die Bauern künftig ihre Gemüsereste und unverkäufliches Gemüse nicht mehr auf den Felden einackern, denn dies dient den Krähen als willkommenes Winterfutter.
Das hat mich nun doch verwundert - seit wann hat Tirol denn eine ernste Krähenplage? Im Netz konnte ich bis auf die Sorgen des Gramaiser Altbürgermeisters, der in ihnen üble Nesträuber sieht, wenig dazu finden. Und selbst das Argument, daß Rabenkrähen die Singvogelpopulationen ausrotten, das hält nur bedingt stand, denn in den Augen von Vogelexperten ist vielmehr die Landwirtschaft Schuld daran, da sie mit dem Einsatz von Insektiziden den Singvögeln die Insekten als Nahrungsgrundlage entzieht.
Bleibt die Frage: könnte man die Krähenpopulation Tirols nicht langfristig auch ohne sie zu bejagen in Schach halten, wenn man einfach darauf besteht, daß die Bauern ihre Gemüseabfälle nicht auf den Feldern liegen lassen? Und wenn dies geschieht, welche anderen Folgewirkungen wird das aufs Ökosystem haben?
Ist die Bejagung der Krähe, die bisher in Tirol ganzjährig von der Jagd ausgenommen war, nicht vielmehr ein Kniefall vorm Bauernbund?
Warum reicht es nicht aus, daß Rabenvögel wie bisher nur mit Sondergenehmigung gejagt werden dürfen? Das war ja bisher auch möglich, wie die Abschußstatistik 2013/14 aus dem Bezirk Imst belegt: 127 Rabenkrähen, 94 Kolkraben, 107 Eichelhäher und 61 Elstern.
Der Grund, weshalb es nicht ausreicht, das ist, weil nun die Bauern jederzeit den Jäger rufen können zum Abschuß von Krähen ohne, daß dieser umständlich um eine Genehmigung einholen muß. Zudem kann der Bauernbund so auch bestimmte Abschußquoten einfordern - bislang zeigte nämlich die Jägerschaft kein besonders Interesse an der Bejagung von Ernteschädlingen, denn dabei handelt es sich ja auch nicht um verwertbares Wildbret. Nebenbei haben nicht alle Jäger Lust in Tarnklamotten auf einem Acker herumzurobben um den schlauen Krähen nachzustellen.
Eine weitere Sache, die mich beschäftigt:
Hat die Landesregierung nun unter grüner Mitwirkung eigentlich endlich Konzepte, wie wir künftig mit einwandernden Bären und Wölfen verfahren wollen? Werden diese - wie in der Vergangenheit - als ungeliebte tierische Immigranten abgeschossen? Oder wollen wir künftig, so wie es z.B. in Slowenien, Kroatien, Trentino und anderen Regionen möglich ist, endlich ein friedliches Nebeneinander pflegen? Welche Entschädigungen für gerissene Schafe oder Ziegen werden Bauern künftig erhalten? Wie sieht gelebter Schutz der Bären und Wölfe im schwarzgrünen Tirol künftig aus? Oder muss sich die Koalition für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes womöglich erst mit Bauernbund und Tourismusverband besprechen?
Wie auch immer...für die Krähen brechen unter Federführung der Grünen nun düstere Zeiten heran...wird es nun unter ihnen auch wie in der Steiermark jedes Jahr zigtausende Halali-Tote geben, weil die Landwirtschaft als Mitverursacher der hohen Populationszahlen ihre Erträge gefährdet sieht?
Eine interessante Notiz am Rande, die zeigt, daß die Jagdgesetznovelle primär ein Geisteskind der Bauernbündler ist:
"Vor zwei Jahren hat der damalige Agrarreferent Toni Steixner nach heftigen Protesten der Jäger die geplante Jagdnovelle zurückgezogen. Sein Nachfolger LHStv. Josef Geisler (VP) wagt jetzt einen neuen Anlauf..."http://www.tt.com/politik/9230515-91/jagdnovelle-gegen-wildverbiss-j%C3%A4ger-bef%C3%BCrchten-ungemach.csp
Autorin: Irene L.
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