Piraten
Partei Tirol
Scheuchenstuelgasse
11, 6020 Innsbruck
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piratenpartei-tirol.org
E-Mail:
koordination@piratenpartei-tirol.org
|
Mag. Irene Labner
Koordination der Piraten Partei Tirol
Scheuchenstuelgasse 11
6020 Innsbruck
An das
Bundesministerium für Inneres
z.H. Frau Innenministerin Mag.
Mikl-Leitner
Herrengasse 7
1014 Wien
Betreff:
Bilderbergtagung Tirol 2015 – ein Einsatz zulasten der Steuerzahler
widerspricht dem Sicherheitspolizeigesetz und dem Tiroler
Veranstaltungsgesetz
Sehr geehrte Frau
Innenministerin!
Aus einem
Pressegespräch vom 15.Jänner 2015 geht hervor, dass während des
G7-Gipfels in Elmau (Bayern) und der Bilderbergtagung in Telfs/Buchen
(Tirol) umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen in Planung stehen.
Sie werden in einer
Aussendung auf der Seite des Innenministeriums zitiert: „"Die
Aufgabe der Polizei beim G7-Gipfel und bei der Bilderberg-Konferenz
ist der Schutz der Staatsgäste, hochrangiger Persönlichkeiten und
der Bevölkerung", ergänzte die Innenministerin.“1
Dies mutet
angesichts der Tatsache, dass alle SpitzenpolitikerInnen Österreichs
bislang auf parlamentarische Anfragen stets geantwortet haben, dass
ihre Teilnahme am Bilderbergtreffen rein privater Natur sei,
widersprüchlich an.. Die Bilderbergtagung wird auch vom
Organisationskomitee stets als Treffen rein privater Natur
beschrieben.
Die Tiroler
Tageszeitung zitiert: „Die Kosten für den Einsatz trägt der
Staat. Ein Kostenersatz sei nur bei Veranstaltungen vorgesehen, die
auf Gewinn ausgerichtet sind, heißt es im Innenministerium.“2
Dies stimmt
schlichtweg nicht.
Für die Piraten
Partei Tirol und andere Kritiker der Bilderbergtagung in Tirol ist
dies daher der falsche Ansatz, denn in diesen konkreten Falle
widerspricht die gänzliche Belastung des Steuerzahlers mit den
Einsatzkosten eindeutig dem österreichischen
Sicherheitspolizeigesetz, dessen §5a explizit besagt:
§5a. (1) Für
besondere Überwachungsdienste durch Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes, die auf Grund der Verwaltungsvorschriften für
Vorhaben mit Bescheid angeordnet oder bewilligt werden, sind
Überwachungsgebühren einzuheben, wenn es sich um die Überwachung
von Vorhaben handelt, die - wenn auch nur mittelbar -
Erwerbsinteressen dienen, oder um Vorhaben, für die die Zuseher oder
Besucher ein Entgelt zu entrichten haben oder die nicht jedermann zur
Teilnahme offenstehen. 3
Abgesehen davon,
dass es reichlich fragwürdig ist, ob die Bilderbergtagung ohne
irgendwelche Erwerbsinteressen abgehalten wird, so sind in jedem
Fall Überwachungs- bzw. Einsatzgebühren vom Veranstalter
einzuheben, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die nicht
jedermann zur Teilnahme offensteht.
Nun: Ich gehe davon
aus, dass ich nicht zur Bilderbergtagung eingelassen würde. Ebenso
nehme ich an, dass 8,5 Millionen weitere Österreicher und
Österreicherinnen ebenfalls von der Teilnahme an der
Bilderbergkonferenz ausgeschlossen sind.
Daher fordern wir
Sie auf, dass Sie die im Zuge der Bilderbergtagung anfallenden
Einsatz- und Überwachungskosten, ja sogar selbst die dafür nötigen
Vorarbeiten, dem Organisationskommitee der Bilderbergtagungen, hier
in Österreich vertreten durch Herrn Rudolf Scholten, in Rechnung
stellen!
Möglicherweise
argumentiert das Bundesinnenministerium aber auch so, dass §22(1)
zum Einsatz gelangt, der Menschen, die tatsächlich hilflos sind
und sich deshalb nicht selbst ausreichend vor gefährlichen Angriffen
zu schützen vermögen Unterstützung stellt.
Gemäß dem Tiroler
Veranstaltungsgesetz §18 4
muss ein Veranstalter bei Veranstaltungen mit hohem
Gefährdungspotenzial allerdings selbst für bestimmte Maßnahmen
Sorge tragen, u.a. heißt es
(2) Die
Behörde hat zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes einer
Veranstaltung mit Bescheid die Einrichtung eines nach den
berufsrechtlichen Vorschriften hierzu befugten Ordnerdienstes
vorzuschreiben, wenn …
c) | die Art der Veranstaltung eine erhebliche Gefährdung der Besucher erwarten lässt. |
Es stellt sich daher
die Frage, weshalb die Veranstalter der Bilderbergtagung nicht selbst
ausreichend Sicherheitspersonal für ihre Tagung beauftragen.
Im übrigen ist eine
Veranstaltung umgehend einzustellen und abzubrechen, wenn ein
Veranstalter nicht das nötige Sicherheitspersonal zur Gewährung der
Sicherheit seiner Gäste gestellt hat.
§26 des
Tiroler Veranstaltungsgesetz:
(1)Die
Überwachungsbehörde (§ 25 Abs. 2) hat die Veranstaltung sofort
einzustellen, wenn...
3. | ein nach § 8 Abs. 4 oder § 18 Abs. 2 vorgeschriebener Ordnerdienst nicht eingerichtet ist oder dieser seinen Aufgaben nicht ausreichend nachkommt, |
Die Piraten Partei
Tirol fordert daher, dass die Veranstalter der Bilderbergtagung
zuallererst selbst für adäquaten Schutz ihrer Privatveranstaltung
zu sorgen haben. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, so ist die
Veranstaltung entweder abzusagen, oder es sind zumindest die
Einsatzkosten, die dann für einen Einsatz der Exekutive anfallen,
dem Veranstalter in Rechnung zu stellen!
Auf der
Bilderbergtagung treffen sich bekanntlich keine armen Menschen,
sondern die Eliten aus Wirtschaft, Medienwesen und Politik. Wir gehen
daher davon aus, dass die Veranstalter sich die Kosten für den
Sicherheitsaufwand selbst leisten können.
Andernfalls ist die
Veranstaltung gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz zu untersagen.
Es ist abzuwägen,
ob eine Absage dieser Veranstaltung letztlich im Hinblick auf die
Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gewährleistung
uneingeschränkter Verkehrswege nicht überhaupt die bessere
Alternative wäre.
Mit freundlichen
Grüßen
Mag. Irene Labner
Innsbruck,
am 22.02.2015
Wunderbar. Vielen Dank für Ihre Mühe. Ich werde es verbreiten und bin gespannt (eigentlich weniger) ob und wie dieser Fall in den Medien behandelt werden wird.
AntwortenLöschenDanke - wir werden auf jeden Fall weiter berichten, falls es eine Sttellungnahme aus dem Innenministerium gibt.
AntwortenLöschenAuf der anderen Seite kann es sich Österreich nicht leisten, keinen Schutz zur Verfügung zu stellen. Egal ob Österreich keinen Schutz anbietet oder den Bilderbergern gar verbieten würde, sich dort zu versammeln, Österreich würde was die Reputation und die Wirtschaft betrifft, sicher eines auf den Deckel bekommen und damit auch unsere Volksvertreter an Macht einbüßen.
AntwortenLöschenSollten die Kosten für die Republik Österreich nicht erstattet werden, dann gibt es dafür nur zwei Gründe. Der erste ist, dass sich HARTZ IV bereits in den Kernbereich der Bilderberger durchgefressen hat oder der zweite ist der, dass wir von "Wanderheuschrecken mit goldenen Flügeln" heimgesucht wurden.
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