Sonntag, 26. Mai 2013

Einen Voodoo-Schrein für jedes Klassenzimmer, und zwar zackzack!


Im Bundesverfassungsgesetz der Republik Österreich heißt es:

Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Wenn man sich an Tirols Schulen umsieht, so wird man in den meisten Schulklassen ein katholisches Kreuz an der Wand entdecken. Bezeichnen wir diesen Zustand einer kreuzbehängten Klassenzimmerwand einmal als Zustand "A".
Zustand "B" wäre eine Wand, die mit Symbolen aller österreichischen Religionsgemeinschaften dekoriert ist.
Nun sagen Aristoteles, aber auch Leibnitz, daß A und B nur identisch sind, sofern zwischen ihnen kein Unterschied besteht. Ergo müssen wir dekorationstechnisch den Gesetzen der Logik entsprechend festhalten: A ist nicht gleich B.
Wenn nun A nicht gleich B ist, so ergibt sich daraus eine Diskriminierung:
discriminare „trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“

Insofern kommen nämlich nur christlich erzogene Kinder in den Genuß ein religiöses Symbol ihrer Glaubensgemeinschaft an ihrer Klassenzimmerwand vorzufinden, alle Kinder mit anderem Bekenntnis dürfen kein Glaubenssymbol bewundern. Das widerspricht nun wiederum dem Gleichheitsgrundsatz, der besagt, daß kein Mensch aufgrund seines religiösen Bekenntnisses benachteiligt sein darf. Dem Gesetz nach müßten wir also umgehend Zustand "B" einfordern und umsetzen. Konsequenterweise müßte man dann an Österreichs Klassenzimmerwänden auch Buddhas, Krishnas, Halbmonde, Thorshämmer und vieles mehr anbringen. Oder wir statten einfach jedes Klassenzimmer mit einem Voodoo-Schrein aus, denn da darf dann eigentlich alles, was das religiöse Spektrum anbietet, draufgepackt werden.

Wenn unseren Gesetzgebern dies zuwider ist, dann schlage ich als Alternative vor, daß wir Zustand "C" herbeiführen - dies wäre eine religionssymbolfreie Klassenzimmerwand. Da würden dann alle Kinder gleichermassen um den Genuß religiöser Symbole umfallen. Es wäre dadurch wieder eine Sachlage herbeigeführt, die keinerlei Diskriminierung unter den Kindern einer Klasse nach sich zieht...dementsprechend käme man hier dem Gleichheitsgrundsatz wieder entgegen.

Im übrigen finde ich, daß man auch die Fotos von unserem Bundespräsidenten, sowie von Landeshauptleuten und BürgermeisterInnen endlich aus Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen verbannen sollte. Gerade Schulen sind Tempel der Bildung, da ist es wohl unsinnig, wenn unsere Kinder die Fotos von Politikern, die oft nur eine Legislaturperiode im Amt sind, vorgesetzt bekommen, anstatt Bilder von Einstein, Madame Curie oder anderen wissenschaftlichen Kapazundern. Nebenbei: weshalb hängen wir unseren Kindern die Fotos unserer Angestellten vor die Nase? Ich empfinde das als völligen Schwachsinn.

Autorin: Irene Labner





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