Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich nun geeinigt, daß künftig die Obsorge leichter an ledige Väter übertragen werden kann bzw. kann eine gemeinsame Obsorge gerichtlich auch gegen den Willen der Mutter durchgesetzt werden.
(Apropos: gibt es eigentlich auch einen Männerminister?)
Ich fürchte, daß diese Entscheidung der Regierung künftig noch einiges an Sprengstoff mit sich bringt.
Sowohl Männerrechts- als auch Frauenrechtsvereine kritisieren das neue Modell einer gerichtlich angeordneten, geteilten Obsorge. Gerichtliche Streitigkeiten rund um die Kinder werden dadurch nicht weniger. Waren es früher Männer, die vor Gericht zogen die Obsorge zu erstreiten, so gehen zukünftig vermutlich mehr Frauen juristisch vor um ihr Sorgerecht nicht teilen zu müssen. Auf der Strecke bleiben die Kinder, denn wenn Eltern es nicht schaffen sich gemeinsam und in gutem Umgang miteinander um die Kinder zu kümmern, kommt es zu ungünstigen, sozialen Konstellationen und Rollenbildern.
Als ich vor 6 Jahren an meiner Diplomarbeit zum Thema "Entfremdung im Vater-Kind-Kontakt nach der Scheidung" geschrieben habe, ist mir bereits aufgefallen, daß Österreich ungeheuren Aufholbedarf im Familienrecht hat. Belgien und andere nordeuropäische Staaten sind hier viel fortschrittlicher.
Scheidungen werden dort oft nur als Mitteilung an das zuständige Amt bekannt gegeben, wodurch ein Konflikt vor dem Richter, begleitet von Rechtsanwälten, die ihrerseits den Rosenkrieg noch anstacheln, vermieden wird.
Jede Angelegenheit, die zur Schlichtung vor einem Gericht landet, erzeugt automatisch einen unglaublichen Druck sich rechtfertigen und einen Prozess gewinnen zu müssen. Eine Begegnung auf freundschaftlicher Ebene und Augenhöhe zwischen den zwei Expartnern wird im Verlauf eines solchen Gerichtsverfahrens immer schwieriger bis unmöglich. Letztlich wird dann oft nur mehr brieflich über das Gericht kommuniziert.
Statt eine Scheidung immer in ein Gerichtsverfahren münden zu lassen, sollte es vom Staat die Möglichkeit geben eine Ehe mit einem formlosen Schreiben scheiden zu lassen. Wenn dies alleine nicht hilft, einen Konflikt der Eltern gering zu halten, so muß es mehr Möglichkeiten der Mediation geben. Ein gerichtliches Verfahren eine Scheidung und die Obsorgeregelung betreffend, sollte der letztmögliche Notnagel sein.
Was in Skandinavien auffällt, das ist, daß es Eltern (egal, ob zusammen oder getrennt lebend) viel leichter ermöglicht wird eine Teilzeitarbeit auszuüben, von der man leben kann. So können auch nach einer Trennung beide Elternteile viel Zeit mit den Kindern verbringen und es gibt zudem die Möglichkeit, daß Kinder eine Doppelresidenz haben, d.h. einen Wohnsitz sowohl bei der Mutter, als auch beim Vater. In Österreich darf ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben - dieser ist beim Obsorgeberechtigten, der daraufhin auch alle Ansprüche auf auf Kinderbetreuungsgeld, Wohnzuschüsse, Heizkostenzuschüsse, Schulstartbeihilfe uvm. hat und zudem noch das Anrecht auf Alimentationszahlungen durch den nicht-obsorgeberechtigen Elternteil.
In Österreich werden getrennte Eltern in keinster Weise unterstützt, wenn sie sich zu gleichen Teilen der Kinderbetreuung widmen möchten. Dabei wäre dies sicherlich eine sehr wünschenswerte Lösung, die leider oft an rechtlichen Hürden, finanziellen Problemen und beruflichen Hindernissen scheitert.
Kinder haben das Recht auf beide Eltern. Beide Eltern sollten ein Recht auf Mediation und Unterstützung nach einer Trennung haben, damit auch die Kinder ihr Recht auf beide Eltern erfahren können - ohne Zwist und Streitereien.
Autorin: Irene L.
Bildquelle: Edwin Booth with daughter Edwina (1867), NYPL
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