Samstag, 28. Dezember 2013

Der Tiroler Landesumweltanwalt wird weiterhin diskriminiert


Eigentlich wollte die Landesregierung im vergangenen Juni den Tiroler Landesumweltanwalt weisungsfrei stellen, so wie es auch in allen anderen Bundesländern üblich ist.
Die Umsetzung der Weisungsfreiheit der Landesumweltanwaltschaft war eine zentrale Forderung des grünen Wahlprogrammes im Landtagswahlkampf im Frühjahr 2013.
Nun sitzen die Grünen seit den Wahlen ja bekanntermassen in der Landesregierung, doch was hat sich seither getan? Wurde der Umweltanwalt nun endlich seinen Berufskollegen in den anderen Bundesländern gleichgestellt?
Nein. Bislang hat sich genau gar nichts getan...die Liftkaiser lachen sich einstweilen ins Fäustchen.
Die Umsetzung der Weisungsfreiheit für den Landesumweltanwalt wurde auf die lange Bank geschoben, wie ein Presseartikel der TT vor zwei Wochen berichtete.

Die Tiroler Natur und die Bevölkerung verdienen jedoch einen Umweltanwalt, der weisungsfrei und unbefangen agieren kann wie seine anderen Amtskollegen. Alles andere wäre zum schämen.

Toni Kuen, ein engagierter Naturfreund, startete zu diesem Anliegen schon mehrere Petitionen. In seiner aktuellsten Petition schreibt er:
Das fehlende Beschwerderecht gegen Bescheide der Landesregierung seitens des Landesumweltanwalts finde ich als eine demokratische Entgleisung. Der Umweltanwalt ist schlechter gestellt als andere Umweltanwaltschaften in Österreich. Gleichstellung ist Teil einer modernen Demokratie und Voraussetzung für Gerechtigkeit.
Die Weisungsfreiheit für die Umweltanwaltschaft in Tirol wäre dringend notwendig und sehr zu begrüßen.  Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind ganz wichtige Instrumente fuer eine effektive Umweltanwaltschaft, für Demokratie und Rechtsstaat.
Im Interesse der Rechtsstaatlichkeit sollte die Berufungsinstanz des Landesumweltanwaltes gegen Bescheide der Landesregierung eine Selbstverständlichkeit sein.  Eine Landesregierung die erste und letzte Instanz ist, widerspricht in einem modernen Rechtsstaat den Rechtsgrundsätzen.
Dem Landesumweltanwalt muss es möglich sein, gegen Naturschutz-Bescheide der Landesregierung ein Rechtsmittel beim Verfassungs-oder Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Außerdem kann man davon ausgehen, dass Bescheide sorgfältiger ausgestellt werden, wenn sie von der Umweltanwaltschaft überprüft werden.
Die negative Sonderstellung für Tirol muss endlich beendet werden.Nur ein sorgsamer Umgang sichert der nächsten Generation das unverzichtbare Kapital und Erbe: nämlich Natur und Lebensraum.
Bitte unterstützen Sie meine Petition.
Die Petition findet ihr hier: http://www.thepetitionsite.com/113/340/344/instruction-freedom-of-the-environmental-lawyer/
Die Unterschriften möchte Toni in den nächsten Wochen gerne - mitsamt allen bereits in der Vergangenheit gesammelten Unterstützung - an die Landesregierung übergeben. Helft mit, dass der Landesumweltanwalt endlich nicht mehr seinen Amtkollegen gegenüber diskriminiert wird. Wir möchten einen weisungsfreien Landesumweltanwalt, der bei Umweltsünden auch Zähne zeigen kann und unbefangen agieren darf.

Autorin:
Irene L.

3 Kommentare:

  1. Der Kostenzer soll einmal seinen Job machen. Das wär ein Anfang - und dann kann man weiterreden.

    Sein Vorgänger Sigbert Riccabona hatte dem Amt durch unermüdliches Auftreten großes Ansehen verschafft - Kostenzer scheint mir dagegen von Anfang an nur als Sumser augetreten zu sein - er scharwenzelt außerdem viel zu sehr um irgendwelche "Spezl" herum.

    Und einzig als "Erfinder" der "Natur-Filmtage" im Leo verdient der Landesumweltanwalt nun einmal keinen Ehrenpreis.

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  2. Umweltanwalt Kostenzer sind leider bei Bescheiden der Landesregierung die Hände gebunden. Der Umweltanwalt ist schlechter gestellt als andere Umweltanwaltschaften in Österreich. Gleichstellung ist Teil einer modernen Demokratie und Voraussetzung für Gerechtigkeit. Ein weisungsgebundener Landesumwelt ist ein Widerspruch in einem demokratischen Rechtsstaat. Sehr wohl hat er sich bspw. für den unbedingten Schutz des Piz Val Gronda stark gemacht. Gegen den Bescheid konnte er keinen Einspruch erheben. Bitte lesen Sie die Tätigkeitsberichte 2011 bis 2012 der Umweltanwaltschaft durch. Die Umweltanwaltschaft macht trotz Einschränkungen tolle Arbeit für Tirols Natur. Die Natur in Tirol bleibt lediglich ein Spielball des politischen Kalküls, weil die ÖVP jederzeit die Stimme abdrehen kann. Im Interesse der Rechtsstaatlichkeit sollte die Berufungsinstanz des Landesumweltanwaltes gegen Bescheide der Landesregierung eine Selbstverständlichkeit sein. Der LUA kann ja keine neuen Vorschriften erfinden und nichts von sich aus verbieten, sondern er hat nur die Aufgabe, als Vertreter der Natur, also deren Anwalt, die Befolgung einschlägiger Rechtsgrundlagen in den Verfahren sicherzustellen. Wenn er das nicht ungehindert darf, entsteht der dringende Verdacht, dass sich die Landespolitik nicht an die eigenen Gesetze halten will. Im Interesse der Rechtsstaatlichkeit sollte die Berufungsinstanz des Landesumweltanwaltes gegen Bescheide der Landesregierung und die Weisungsfreiheit eine Selbstverständlichkeit sein.
    Das sollte in Zukunft für Umwaltanwältinnen und Umweltanwälte auch in Tirol machbar sein.

    Naturfreundliche Grüße

    Toni Kuen

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  3. Du kannst nicht immer 17 sein8. Januar 2014 um 07:47

    Die LUA-Frisur war zuletzt Anfang der 1970er-Jahre modern.

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